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Was tut der Verwalter und wie viel davon sehen die Eigentümer?
Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer
nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters.
(Quelle: Bundes-Fachverband
Wohnungsverwalter e.V.)
Das sieht der Eigentümer:
Wirtschaftsplan - Hausgeldabrechnung - Eigentümerversammlung
- Rundschreiben - Aushänge - Mitarbeiter bei Anwesenheit
in der Wohnanlage - Individuelle Leistungen wie Beratung/Information
- Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen.
Das sieht der Verwaltungsbeirat:
Veranlassen von Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Preisanfragen - Ausschreibungen - Erstellen von Preisspiegeln
- Beratung - Auftragsvergabe - Rechnungskontrolle - Belegprüfung
- Vorbereitung der Eigentümerversammlung - Ortstermine
- Beiratsgespräche - Korrespondenz und Verträge
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung - Mahnwesen
bei Zahlungsverzug von Hausgeld.
Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
Kaufmännische Leistungen:
Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge - Monatliche
Sollstellung von Hausgeldbeträgen - Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
- Überwachen von Zahlungseingängen - Mahnen, ggf.
Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand - Verwalten
und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld-
und Sparkonten - Rechnungskontrolle - Anweisen und Veranlassen
von Zahlungen - Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
- Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben,
vermögenswirksame Leistungen - Erstellen der erforderlichen
Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger,
Berufsgenossenschaft - Errechnen, Anfordern von beschlossenen
Sonderumlagen - Erstellen von Wirtschaftsplan, Abrechnungen-
Veranlassen von Heizungsabrechnungen - Erfassen von Verbrauchswerten
(Heizölbestand, Gas- Wasser- Stromverbrauch etc.)
Technische Leistungen:
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen,
Angebotsspiegeln - Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung,
Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
- Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister - Beschaffen öffentlich-rechtlicher
Genehmigungen (Antenne) - Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen
(Gebäude-Gewässerschutz-Glasbruch, Haftpflichtversicherung,
Aufzug- Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung -
Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-,
Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung,
Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.) - Bearbeiten von
Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen
(z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung
durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen - Vergeben/Überwachen
von Instandsetzung- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl.
Abrechnen - Beauftragen von Sachverständigen - Kennen
und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung,
Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung,
Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen.
Allgemeine Verwaltung :
Korrespondenz mit Eigentümern - Verhandeln mit Behörden,
Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten - Bearbeiten von
Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung -
Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen
für die Gemeinschaft - Beraten von Eigentümern,
Hausmeistern - Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungsdienstleistungen,
Lieferverträgen etc.) - Terminabstimmung, Saalbestellung
- Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur
Eigentümerversammlung - Erstellen der Beschlussniederschrift
einschl. versenden an alle Eigentümer - Mitwirkung bei
Gerichtsterminen, Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen - Erstellen
von Genehmigungen (Telefon, Veränderungen, Vermietungen,
gewerbliche Nutzung) - kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG,
HGB Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz,
FGG, Insolvenzrecht, Nachbarschaftsrecht.
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